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Testung und Diagnostik

Gemäss Schätzungen sind bis zu einem Drittel aller mit HCV infizierten Personen in der Schweiz nicht getestet. Ausserdem sind bis zu 50 % aller Personen, die sich in einer suchtmedizinischen Behandlung befinden und ein Risiko für eine HCV-Infektion haben, nicht adäquat getestet.

Ein Antikörper-Schnelltest von Blut oder Speichel gibt Auskunft darüber, ob eine Person in ihrem Leben jemals Kontakt mit dem Hepatitis-C-Virus hatte. Bei negativem Befund des Schnelltests trotz dringenden Verdachts einer Infektion wird die Untersuchung mit Entnahme von Vollblut ergänzt. Bei weiterhin negativem Resultat muss die Blutuntersuchung drei Monate nach der Exposition wiederholt werden. Ist ein Antikörpersuchtest für HCV positiv, muss das Vorliegen einer chronischen Hepatitis C mit einem zweimaligen Nachweis von HCV-Ribonukleinsäure (HCV-RNA) im Abstand von sechs Monaten bestätigt werden. Nach einer ausgeheilten Hepatitis C sind die HCV-Antikörper lebenslang nachweisbar. Deshalb muss bei Verdacht auf eine Reinfektion nicht nach Antikörpern, sondern direkt nach HCV-RNA im Blut gesucht werden, bei andauerndem Risikoverhalten mindestens jährlich.

Falls eine HCV-Infektion vorliegt, sollten Betroffene für die weitere Abklärung und Behandlung an einen Spezialarzt oder eine Spezialärztin überwiesen werden. Hepatitis C ist eine meldepflichtige Erkrankung und muss deshalb dem zuständigen Kantonsarztamt gemeldet werden.

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Die nationale Kampagne zu Hepatitis C von Infodrog richtet sich an Fachleute und Drogenkonsumierende.

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